• Startseite
  • Über uns
    • Geschäftsstelle
    • Vorstand
    • Kooperationspartner
  • Portfolio
    • Bundesweite Sicherheitsfachkraft -Suche
  • Mitglied werden
  • Aktuelles
    • Termine Archiv
  • Kontakt
  • Login
  • Menü Menü
BFSI

Stellungnahme zum Gesetzentwurf NRW vom 05.12.2025 – Änderungen im Arbeitssicherheitsgesetz

Kritikpunkte am Gesetzentwurf

  • Wegfall der Pflichtbetreuung für kleine Betriebe
    Die geplante exklusive Betreuung durch die Berufsgenossenschaft lehnen wir entschieden ab. Sie führt faktisch zu einem Monopolisten in diesem Bereich. Die Vermischung von Aufsichtspflichten, der Rolle als rechtsgebende Instanz und der Vergütung dieser Leistungen halten wir für äußerst problematisch. Darüber hinaus möchten wir auf einen weiteren Punkt hinweisen: Wegfall der Pflichtbetreuung für kleine Betriebe– Gerade kleine Unternehmen verfügen häufig nicht über eigene Expertise im Arbeitsschutz und haben in der Regel keine Kapazitäten zur Verfügung. Der Wegfall der sicherheitstechnischen Betreuung erhöht das Risiko für Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten sowie Sach- und Umweltschäden erheblich.
  • Übertragung der Aufgaben auf Unfallversicherungsträger
    Ausführung und Kontrolle müssen weiterhin durch getrennte Organisationen erfolgen. Die geplante Lösung ist nicht praxisnah. Sie führt zu einer Entkopplung des Betriebes und verhindert individuelle, bedarfsgerechte Lösungen. Die bisherige Beratung durch Fachkräfte für Arbeitssicherheit und den Unfallversicherungsträger nach dem bewährten Vier-Augen-Prinzip hat in der Vergangenheit zu einer hohen Qualität geführt. Diese Qualität ist mit der geplanten Änderung nicht mehr gegeben. Eine kontinuierliche sicherheitstechnische Betreuung durch Sicherheitsfachkräfte wird durch den Gesetzesentwurf aufgehoben. Damit ist die gesetzlich geforderte Qualität nicht mehr gewährleistet.
  • Reduzierung der Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses
    Weniger Austausch bedeutet weniger Transparenz und eine geringere Reaktionsfähigkeit bei Gefährdungen.
  • Betreuungspflicht ab 50 Beschäftigte
    Den betroffenen überbetrieblichen Diensten, Soloselbständigen und Freiberuflern wird die Existenzgrundlage vollständig entzogen, was unweigerlich zu einer hohen Anzahl an Insolvenzen führen wird. Dies hätte gravierende Auswirkungen auf überbetriebliche Dienste, Soloselbständige und Freiberufler. Darüber hinaus wären auch die öffentlichen Haushalte betroffen – durch geringere Steuer- und Sozialversicherungseinnahmen.

Wir halten diese Entwicklung für äußerst bedenklich und fordern eine Lösung, die Wettbewerb und Vielfalt der Dienstleistungen im Arbeitsschutz sichert.

Unsere Argumentation (unterstützt durch Bundesverband selbstständiger Arbeitsmediziner und freiberuflicher Betriebsärzte (BsAfB) & Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit e.V. (VDSI))

  • Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärztinnen und -ärzte sind unverzichtbar für die Umsetzung von Präventionsmaßnahmen und die kontinuierliche Verbesserung der Arbeitssicherheit.
  • Bürokratieabbau darf nicht zu Qualitätsabbau führen. Weniger Pflichten bedeuten nicht weniger Verantwortung.
  • Die Arbeitswelt ist ein zentrales Setting für Gesundheitsvorsorge – diese Chance darf nicht verspielt werden.

Unsere Forderungen

  1. Wir sprechen uns ausdrücklich gegen eine Wegnahme der  Existenzgrundlage für überbetriebliche Dienste, Soloselbständige und Freiberufler in Betrieben mit weniger als 50 Beschäftigten aus. Unsere Forderungen: Erhalt der Pflichtbetreuung durch Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärztinnen und -ärzte für alle Betriebe – auch für Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten. Diese Betreuung ist ein wesentlicher Bestandteil des Arbeitsschutzes und darf nicht eingeschränkt werden.
  2. Keine Verlagerung der Verantwortung auf Unfallversicherungsträger – Prävention muss betriebsnah bleiben.
  3. Nutzung digitaler Lösungen zur Effizienzsteigerung, ohne die fachliche Qualität zu senken.
  4. Einrichtung eines sektorenübergreifenden Thinktanks (wie vom BsAfB vorgeschlagen), um praxisnahe Konzepte für Bürokratieabbau und Arbeitsschutz zu entwickeln.
  5. Stärkung der Rolle von Fachkräften für Arbeitssicherheit durch klare gesetzliche Regelungen und verbindliche Standards.
  6. Die zeitgemäße Anpassung der staatlichen Gesetzgebung und des  berufsgenossenschaftlichen Regelwerks mit den Fachverbänden.

Schlussfolgerung

Der BFSI fordert den Gesetzgeber auf, den Gesetzesantrag in seiner jetzigen Form nicht weiter zu verfolgen und gemeinsam mit den Fachverbänden ein Konzept zu erarbeiten, das Effizienz und Sicherheit gleichermaßen gewährleistet.

Prävention braucht Sichtbarkeit – und Verantwortung darf nicht abgeschafft werden.

Doc-text-inv Doc-text-inv Stellungnahme als PDF

Unterstützen Sie uns jetzt bei unserem Anliegen

Wie viel Betriebe gibt es in Deutschland unter 10 Mitarbeiter und unter 50 Mitarbeitern

In Deutschland gibt es aktuell rund 3,8 bis 3,9 Millionen Unternehmen, von denen der allergrößte Teil weniger als 50 Beschäftigte hat. Konkrete, aktuell veröffentlichte Gesamtzahlen nach Beschäftigtengrößenklasse liegen vor allem als Anteile vor, die sich auf diese Gesamtzahl beziehen.[1][2][3]

Definition und Datenbasis

  • Für die Einteilung werden in der Regel die EU-KMU-Klassen genutzt: Kleinstunternehmen , kleine Unternehmen , mittlere Unternehmen .[4][5]
  • Grundlage für deutsche Zahlen ist das Statistische Unternehmensregister (rechtliche Einheiten bzw. Unternehmen mit wirtschaftlicher Tätigkeit in Deutschland).[2][6]

Betriebe mit unter 10 Beschäftigten

  • Nach typischen Verteilungen im Unternehmensregister entfallen rund 85–90% aller Unternehmen in Deutschland auf die Größenklasse unter 10 Beschäftigte.[7][4]
  • Bei insgesamt etwa 3,8 bis 3,9 Millionen Unternehmen ergibt das annäherungsweise rund 3,3 bis 3,5 Millionen Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten.[1][2]

Betriebe mit unter 50 Beschäftigten

  • Die Größenklassen „unter 10“ und „10–49“ zusammen machen in Deutschland über 97% aller Unternehmen aus.[8][4]
  • Damit liegen die Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten größenordnungsmäßig bei rund 3,7 bis 3,8 Millionen von insgesamt etwa 3,8 bis 3,9 Millionen Unternehmen.[8][1]

Einordnung der Zahlen

  • Exakte, jährliche Detailzahlen (z.B. für 2024 nach Klassen 0–9, 10–49, 50–249 etc.) veröffentlicht Destatis in den Tabellen zu „Rechtliche Einheiten nach Beschäftigtengrößenklassen“; dort können für ein konkretes Jahr punktgenaue Werte entnommen werden.[6][2]
  • Für arbeits- und brandschutzfachliche Einschätzungen reicht in der Praxis meist die Größenordnung: fast alle Betriebe in Deutschland sind klein, d.h. mit weniger als 50 Beschäftigten, und die deutliche Mehrheit sogar Kleinstbetriebe mit unter 10 Beschäftigten.[7][1]
  1. https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Unternehmen/Kleine-Unternehmen-Mittlere-Unternehmen/aktuell-beschaeftigte.html
  2. https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Unternehmen/Unternehmensregister/_inhalt.html
  3. https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Unternehmen/_Grafik/_Interaktiv/kmu-beschaeftigungsanteile.html
  4. https://de.wikipedia.org/wiki/Kleine_und_mittlere_Unternehmen
  5. https://www.ifm-bonn.org/definitionen/kmu-definition-der-eu-kommission
  6. https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Unternehmen/Unternehmensregister/Tabellen/unternehmen-beschaeftigtengroessenklassen-wz08.html
  7. https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Digitales/Mittelstand/Kennzahlen/start.html?gtp=868364_list%3D2%26868352_list%3D4%26868362_list%3D2
  8. https://www.mittelstandswiki.de/wissen/Unternehmen_nach_Zahlen/
  9. https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Unternehmen/Kleine-Unternehmen-Mittlere-Unternehmen/_inhalt.html
  10. https://de.statista.com/statistik/daten/studie/731859/umfrage/unternehmen-in-deutschland-nach-unternehmensgroesse/
  11. https://www.imu-boeckler.de/fpdf/HBS-007921/p_study_hbs_453.pdf.pdf
  12. https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Unternehmen/Unternehmensregister/Tabellen/unternehmen-beschaeftigte-umsatz-wz08.html
  13. https://statistik.nrw/wirtschaft-und-umwelt/industrie/industrie-insgesamt/betriebe-beschaeftige-und-umsatz-nach-wirtschaftszweigen-und-groeßenklassen
  14. https://www.l-bank.de/tipps_themen/hilfsthemen/kmu-groessenklassen.html

BFSI

Bundesverband freiberuflicher Sicherheitsingenieure und überbetrieblicher Dienste e.V.

Bundesgeschäftsstelle

Jörg Ladusch | Geschäftsstellenleiter
Windmühlenstr. 37
31655 Stadthagen

Kontakt

Tel:  05721 – 928453
Fax: 05721 – 928454
bgst@bfsi.de

Archiv

  • September 2023
  • März 2023
  • August 2022
  • Januar 2021
© Copyright - BFSI | Webdesign-Hamburg.com
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen